Linkhaftung ist ein juristischer Begriff. Er beschreibt die Verantwortung von Homepagebetreibern für Inhalte, die auf ihren Seiten verlinkt werden. Die Verlinkung von Inhalten wird als Linkbuilding bezeichnet. Auch und gerade Fragen des Urheberrechts sind hierbei von besonderer Bedeutung. Die Auseinandersetzung um Linkhaftung beschäftigt sich mit den Umständen, unter denen der Betreiber einer Homepage für verlinkte Inhalte haftet. Zudem spielt dabei auch die Frage eine Rolle, ob und wie weit die Betreiber von Homepages verlinkte Inhalte komplett selbst überprüfen können.

Deshalb ist die Frage der Linkhaftung von Bedeutung

Inhalte der eigenen Homepage können von Betreibern selbst ausgewählt und geprüft werden, bevor sie online gehen. Bei verlinkten Seiten ist dies nicht der Fall. Wer eine Homepage unterhält, hat ein Interesse, dass er für die dort befindlichen Inhalte nicht verantwortlich gemacht wird. Wenn Fragen digitaler Rechte auch noch nicht in jeder Hinsicht geklärt sind, so gibt es hier doch in jedem Fall einen Handlungsbedarf. Die meisten Seiten schließen heute mit einem entsprechenden Haftungsausschluss eine schlussendliche Verantwortung für verlinkte Inhalte aus. Ein solcher Hinweis sollte sich auf jeder Homepage finden, die bewusst auf andere Seiten verlinkt. Die Inhalte der Seite werden zum Zeitpunkt der Setzung des Links geprüft. Falls sich diese dann jedoch ändern sollten, kann der Betreiber auf den Haftungsausschluss, seine Prüfung und den guten Willen verweisen. Aus dem Schneider sind Betreiber von Webseiten damit jedoch nicht.

Kommerzielle Betreiber haben eine stärkere Verantwortung

Die bisherigen Gerichtsurteile zur Linkhaftung sind verschieden ausgefallen. Eines zeigen sie jedoch recht deutlich: Wer eine Homepage betreibt, kann sich mit einem schlichten Haftungsausschluss keinesfalls der Verantwortung entgehen. Tatsächlich sind die meisten Haftungsausschlüsse nur bedingt rechtswirksam. Urteile auf europäischer Ebene (EuGH 2016, Az. C-160/15) haben zuletzt deutlich gemacht, dass Webseitenbetreiber in jedem Fall eine Verantwortung für verlinkte Inhalte haben. Wie das Landesgericht Hamburg 2017 in einigen Entscheidungen deutlich gemacht hat, kommt Webseiten, die Gewinne machen, eine besondere Verantwortung zu (Az. 310 O 117/17, Rn. 68). Sie sind dazu angehalten, die Inhalte zu prüfen. Unter bestimmten Umständen ist die Prüfung jedoch nicht zumutbar. Um welche Fälle geht es dabei genau? Und warum stellt die Frage der Linkhaftung gerade kommerzielle Betreiber vor eine so große Herausforderung. Im Folgenden wird es deutlich gemacht.

Bedeutung für das Online-Marketing

Kommerziell ist eine Webseite bereits dann, wenn sie ein Werbebanner schaltet und im Gegenzug dafür Geld erhält. Jeder Mensch, der bereits mit einer Kleinform von Online Werbung Geld verdient, bietet nach dieser Feststellung ein kommerzielles Angebot an. Es geht also nicht alleine um Betreiber, die auf ihren Seiten eigene Produkte verkaufen. Bei den Urteilen aus Hamburg ging es um genau solche Fälle. Besonders schwierig wird es dadurch, dass das Urheberrecht ins Spiel kommt. Online-Marketing, das Materialien mit bestimmten Fotos bedrucken lässt, aus Fotos Produkte herstellt oder diese einfach nur beim Onlineauftritt verwendet, kann gegen dieses verstoßen. Wenn ein solcher Verstoß vorliegt, betrifft dieser auch die Webseiten, welche auf die betroffene Homepage verlinken. Schlimmer noch: Mit einem Werbebanner kann das Foto auf der eigenen Homepage eingeblendet werden. Nach dem Urteil auf europäischer Ebene ist dann auch der Betreiber verantwortlich, der das Banner des Anbieters auf seiner Seite schaltet. Die besondere Schwierigkeit dabei: Ob das Urheberrecht für ein Foto jemand anderem gehört, ist dem Foto selbst nicht anzusehen. Wer auf Inhalte kommerziell verlinkt, soll dieses Urheberrecht aber prüfen.

Unzumutbarkeit der Linkhaftung

Während die Rechtssprechung auf der europäischen Ebene als realitätsfern bezeichnet wurde, orientieren sich die letzten Urteile des Hamburger Landesgerichts wesentlich näher an der Praxis. Sie zeigen Verständnis für die Situation der Homepagebetreiber. Das Gericht strich in seinen Entscheidungen heraus, dass der Aufwand zur Prüfung von Urheberrechten so groß sein kann, dass die Recherche nicht zumutbar ist. Bei einem Bild müssten in vielen Fällen unzählige Onlineinhalte geprüft werden, um festzustellen, wo die Rechte genau liegen und ob der Anbieter diese Rechte am Bild tatsächlich hat. Wer auf jedoch Nummer sichergehen möchte, sollte sich jedoch nicht darauf verlassen, dass alles schon seine Richtigkeit hat. In jedem Fall sollten zur Absicherung vor Linkhaftung verlinkte Werbebanner geprüft und gegebenenfalls Anfragen an die Anbieter unternommen werden. Auf diese Weise sichern sich die Betreiber vor Linkhaftung ab. Zudem gibt es noch nicht so viele Urteile, die an die Vorgabe der europäischen Ebene anknüpfen. Die Auseinandersetzung um digitale Rechte wird gerade erst noch geführt. Wer eine zukunftsfähige Homepage aufbauen möchte und damit ein sicheres Online-Marketing betreiben will, sollte sich in jedem Fall durch eine solche Prüfung absichern.

Unterschiedliche Länder haben unterschiedliche Gesetzeslagen

Eine weitere wichtige Angelegenheit in Sachen Linkhaftung betrifft die unterschiedlichen Gesetzeslagen. Während die Entscheidungen auf europäischer Ebene den allgemeinen Rahmen der Länder in der EU abstecken, kann sich die Rechtslage zur Linkhaftung außerhalb dieses Raums ganz anders gestalten. Ein klassisches Beispiel dafür sind die USA. Hier gestaltet sich das digitale Urheberrecht anders und in vielen Fällen wesentlich lockerer. Wer auf einer deutschsprachigen Webseite entsprechende Inhalte aus diesen Ländern verlinkt, sollte auch hier eine entsprechende Prüfung vornehmen. Nur weil das Urheberrecht in den USA sauber geklärt wurde, muss dies nicht auch in der EU der Fall sein. Damit Betreiber von Webseiten auf der sicheren Seite sind, empfiehlt sich also gerade auch hier eine genaue Prüfung der Inhalte. Falls es tatsächlich zu irgendwelcher juristischen Auseinandersetzung über die Linkhaftung kommen sollte, können Betreiber dann auf ihre Prüfung verweisen. Sie zeigen damit einen guten Willen und es kann ihnen nicht unterstellt werden, dass sie willentlich gegen die rechtlichen Vorgaben verstoßen haben. Insbesondere im Online-Marketing sollte diese Prüfung unternommen werden. Wer eine Verlinkung hier länger auf seiner Seite hat, muss sicher gehen können, dass diese rechtlich einwandfrei ist.

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