Opt-Out beschreibt im Permission Marketing ein Verfahren, bei dem Kunden Werbung bzw. Informationen zugeschickt werden, sofern die Betroffenen dagegen keinen aktiven Widerspruch erheben. Weiterhin bezeichnet Opt-Out im E-Mail-Marketing eine Möglichkeit, die es Adressaten von Newslettern erlaubt, das Empfangen zukünftiger Newsletter oder anderer unerwünschter E-Mail-Nachrichten zu unterbinden. In Form eines sogenannten Opt-Out-Links ist es Empfängern möglich, sich aus den Verteilerlisten der Newsletter auszutragen. Solch ein Link findet sich in der Regel immer im unteren Bereich der erhaltenen Mail an.

Opt-Out im Permission Marketing

Als eine spezielle Form des Marketing, wird unter Permission Marketing grundsätzlich der Versand von Werbung oder anderweitiger Marketinginformationen an Kunden verstanden. Dafür bedarf es vorab einer ausdrücklichen Einwilligung (auch als Opt-In bekannt) durch die Kunden, meist in Form eines Anmeldeformulars. Solche Formulare befinden sich normalerweise auf den Homepages der Unternehmen. Über die Eingabe von Kontaktdaten erhalten Kunden anschließend zusätzliche Informationen über betreffendes Unternehmen zugeschickt. Die gängigste Form des Permission Marketing beinhaltet das Verschicken von Newslettern mit gewissen Branchen- oder Produktinformationen. Eine weitere Erscheinungsform ist Werbung in Gestalt von personalisierten Inhalten auf sozialen Netzwerken oder in Blogs im Internet.

Opt-Out erfolgt dahingegen ohne die Anfrage bei den Kunden. Kunden werden hier automatisch in eine Mailingliste aufgenommen, meist aufgrund eines zuvor getätigten Kaufes auf betreffender Webseite. Erst durch den Erhalt einer E-Mail, in Form eines Newsletter oder durch den Hinweis auf ein neues Sortimentangebot, erfahren die Kunden davon.

Anlässlich dieser meist störenden Werbemails, haben kommerzielle E-Mail-Anbieter versucht über Opt-Out-Links eine Alternative einzuführen. Zusätzlich ist seit dem Jahre 2005 das Zusenden von Werbemails in Deutschland gemäß § 7 Abs. 2 Pkt. 3 UWG (Gesetz gegen den unerlaubten Wettbewerb) nur nach einer “vorherigen ausdrücklichen Einwilligung des Adressaten” gesetzlich legitim. Als Folge wurde durch Unternehmen das sogenannte Opt-In-Verfahren, als eine weitere Gegenmaßnahme realisiert. Mit dem Ziel, sicherzustellen, dass die Werbeinformationen, die Kunden erhalten auch wirklich erwünscht sind.

Verifizierung & rechtliche Regelung

Trotz der Möglichkeit, die eigene E-Mail-Adresse aus der Verteilerliste zu nehmen, birgt das Anklicken von Opt-Out-Links allgemein ein gewisses Risiko. Parallel zum Klick erfolgt zumeist die Verifizierung der E-Mail-Adresse, was letztendlich in weiteren Werbezusendungen durch jene Anbieter resultiert. Für gewöhnlich wird so eine Flut von Nachrichten an unzählige Empfänger, innerhalb eines Verteilers geschickt. Hintergrund solcher Massenmails sind vorrangig Marketing Aktionen von werbenden Unternehmen.

Die deutsche Rechtslage weist darauf hin, dass durch den Erhalt unerwünschter Werbemails, beim Empfänger ein privatrechtlicher Anspruch auf Unterlassung erwachsen kann. Irrelevant ist dabei die Dauer und die Frequenz der Spammails: Ein Anspruch auf Unterlassung besteht nach dem Versenden der ersten Mail. Darüber hinaus verstößt der Versender der Mails im Zuge dessen gegen das Wettbewerbsgesetz in Deutschland.

Unterschied Opt-Out und Opting-Out

Opt-Out ist nicht zu verwechseln mit Opting-Out (auch als die sogenannte Opt-Out-Klausel bekannt). Opting-Out beschreibt eine Ausnahmeregelung, die es Mitgliedstaaten der Europäischen Union erlaubt, sich aus bestimmten Bereichen der EU-Politik herauszuhalten. So ist Großbritannien bis heute zum Beispiel nicht Teil der Währungsunion und somit nicht verpflichtet den Euro als neue Währung anzuerkennen.

Quellen

 

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