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Reconsideration Request

Ein Reconsideration Request bezeichnet den Antrag zur Wiederaufnahme einer Webseite in den Index einer Suchmaschine. Google und andere Suchmaschinen können Webseiten aufgrund von verschiedenen Kriterien negativ bestrafen (Penalty) und aus ihren Suchergebnissen ausschließen. Mit einem Reconsideration Request wird darum gebeten, die Seite erneut zu prüfen und die Penalty wieder aufzuheben.

Hintergrund

Der Antrag zur Wiederaufnahme bei Google kann nur gestellt werden, wenn vorher eine manuelle Penalty verhängt wurde. Ein Mitarbeiter von Google greift dabei aktiv ein und schließt Seiten aus dem Index für einen bestimmten Zeitraum aus, weil diese unerlaubte SEO-Techniken betreiben. Damit befindet sich die Seite auf Google’s Blacklist.

Neben der manuellen Abstrafung gibt es noch die algorithmische Abstrafung. Diese erfolgt durch die Updates, die Google an ihren Logarithmen vornimmt (zum Beispiel Penguin und Panda Updates). Im Gegensatz zu der manuellen Penalty kann man bei der algorithmischen nicht direkt erkennen, ob man bestraft wurde oder nicht. Erfolgt ein starker Abfall der Sichtbarkeit zum Zeitpunkt eines Google Updates, so ist die Seite meist von einer algorithmischen Abstrafung betroffen. Die negative Bewertung einer Domain erfolgt hier automatisch, sodass eine manueller Aufhebung durch einen Google Mitarbeiter nicht möglich ist. Nur eine Neubewertung der Seite durch den Algorithmus kann die Sichtbarkeit in diesem Fall wieder herstellen.

Gründe für die manuelle Abstrafung

Google kann aus zahlreichen Gründen manuelle Maßnahmen treffen.

  • Thin Content: Wenn man aufgrund von Thin Content abgestraft wird, hat die Webseite wenig bis keinen Content bzw. der Content hat keinen oder sehr geringen Wert.
  • Unnatürliche Backlinks: Bei unnatürlichen Backlinks wird die Webseite auf negativ bewerteten Seiten verlinkt. Google erkennt, dass zwischen der abgestraften Webseite und den schlechten Webseiten (z.B. Spam Webseiten und Foren) ein Zusammenhang besteht.
  • Unnatürliche Verlinkungen: Dieser Fall verhält sich genau umgekehrt zu den unnatürlichen Backlinks: es wird von einer Webseite auf Spam Seiten verlinkt. Trotzdem kann es zu demselben Ergebnis führen, der Abstrafung von Google.
  • Hacker-Angriffe: Wurde eine Webseite von Hackern angegriffen, so stuft Google diese als infiziert ein und schließt diese aus, bis alle Gefahren ausgeschlossen sind.
  • Cloaking: Eine Webseite legt unnatürliche Weiterleitungen, die Nutzer in die Irre führen.
  • Benutzer-generierter Spam: Auf der Seite befindet sich zu viel Spam, welcher von den Besuchern generiert wurde. Besonders Seiten und Blogs mit ungefilterten Kommentarfeldern sind von dieser Spam-Art betroffen.
  • Keyword Spam und Versteckte Texte: Keyword Spam in den Metadaten und Hidden Text, wie zum Beispiel weißer Text auf weißem Hintergrund, sind nur für Suchmaschinen sichtbar. Deswegen entsteht kein Content für Benutzer. Diese Maßnahmen richten sich alleinig auf Google und Co., sodass eine Täuschung entsteht.

Ablauf eines Reconsideration Requests

Zunächst muss festgestellt werden, ob es sich um eine manuelle oder eine algorithmische Abstrafung handelt. In der Search Console kann man einsehen, ob die eigene Seite abgestraft wurde (Unter Search Traffic > Manual Actions). Dabei teilt Google dem Webmaster mit, welche Gründe für die De-Indexierung vorliegen und wie lange diese anhalten wird. Sobald diese Vergehen bearbeitet worden, kann bei der Google Search Console ein Reconsideration Request beantragt werden. Ob die Strafzeit durch diese Anfrage verkürzt wird, hängt im Wesentlichen davon ab, wie gut Google die Korrekturen auf der Seite beurteilt. Deswegen gibt es drei mögliche Fälle, wie ein Reconsideration Request ausfällt:

  1. Der Antrag der manuellen Überprüfung wird stattgegeben und die Abstrafung wird aufgehoben.
  2. Der Antrag der manuellen Überprüfung wird zwar stattgegeben, jedoch kann die Penalty zum jetzigen Standpunkt nicht aufgehoben werden, da die Vergehen unzureichend korrigiert wurden.
  3. Der Antrag der manuellen Überprüfung wird nicht stattgegeben und die manuelle Abstrafung wird nicht aufgehoben.

Lösungsvorschläge für manuelle Abstrafung

Um einen Reconsideration Request zu stellen, müssen zunächst alle Probleme auf der Seite behoben werden, für die man abgestraft wurde. Natürlich ist es möglich, die Dauer der Penalty einfach abzuwarten. Doch je mehr Zeit vergeht, desto mehr Besucher verliert man, was zum Beispiel bei E-Commerce Unternehmen zu negativen finanziellen Folgen führen kann. Einige kurze Lösungsvorschläge für jede manuelle Maßnahme:

  • Thin Content: Ausarbeitung von Inhalten wie zum Beispiel informativer Text oder Bilder.
  • Unnatürliche Backlinks: Erkennung der schlechten Quellen und in den Webmaster Tools auf die disavow Liste setzen.
  • Unnatürliche Verlinkungen: Bereinigung der Seite von Verlinkungen auf schlechte Seiten.
  • Hacker-Angriffe: Verbesserung der Sicherheit auf der Seite zum Beispiel durch SSL.
  • Cloaking: Behebung der unnatürlichen Weiterleitungen. Stattdessen auf passende Seiten weiterleiten oder auf 404 laufen lassen.
  • Benutzer-generierter Spam: Deaktivierung oder Moderation der Kommentare.
  • Keyword Spam und Versteckte Texte: Entfernung der Keyword Metadaten (diese haben für Google ohnehin keinen gewichteten Stellenwert mehr). Versteckte Texte entweder sichtbar machen oder entfernen.

Dauer eines Reconsideration Requests

Wurde ein Reconsideration Request eingereicht, kann es einige Tage bis einige Wochen dauern, bis dieser bearbeitet wird. Es ist möglich, auf einen Reconsideration Request zu verzichten und stattdessen darauf zu warten, bis die manuelle Penalty abläuft. Nach der festgesetzten Dauer ist diese automatisch aufgehoben. Bei leichten Vergehen beträgt die Dauer von manuellen Penaltys 30 Tage, doch bei größeren Problemen kann diese einige Monate andauern. Die Länge der Abstrafung hängt davon ab, wie schlecht Google die Probleme einstuft. Weiterhin ist nicht garantiert, dass zukünftig nicht noch eine manuelle Penalty verhängt wird, wenn die Probleme nicht behoben wurden.

Quellen

 

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