Cybersquatting (to squat, dt. besetzen) beschreibt den Vorgang, wenn Dritte sich einen geschützten Namen, sei es von einer Marke oder eine Privatperson, als Domain zunutze machen, um daran böswillig zu profitieren. Sowohl Unternehmen als auch Websitebesucher können daran Schaden nehmen.

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Definition Cybersquatting

Die Intention von Cybersquatting kann sein, Domainnamen gewinnbringend für hohe Summen an die eigentlichen Rechteinhaber zu verkaufen, oder diesen zu schaden. Beides kann auch in Verbindung auftreten: Die Website unter der Webadresse wird geschäftsschädigend betrieben oder falsche Informationen werden verbreitet. Zudem kann der populäre Name dazu dienen, die Bekanntheit der Website mithilfe der vermehrten Aufrufe zu steigern. Zum Beispiel die Marke Zalando verzeichnete im zweiten Quartal 2021 rund 1,7 Milliarden Webseitenbesuche, wie aus einer von Statista veröffentlichten Statistik herausgelesen werden kann. Daran lässt sich erkennen, dass bekannte Markennamen einen enormen Traffic generieren. Cyberkriminelle nutzen dies teils böswillig aus. Schließlich ist der Kauf des Domainnamens oder eine Anklage durch den rechtmäßigen Inhaber erforderlich, um weitere Schädigungen zu verhindern. Cybersquatting wird auch als Brand- oder Namejacking bezeichnet.

Cybersquatting Absichten

Exkurs: Aufbau einer Domain

Eine Domain ist ein weltweit individueller Name für einen Bereich im Internet, zum Beispiel eine Website. Sie setzt sich aus der Third-Level-, der Second-Level- und der Top-Level-Domain (kurz TLD) zusammen. Bei TLDs kann zwischen generischen und länderspezifisches Kennungen unterschieden werden. Die Second-Level-Domain ist frei wählbar und wird gemeinsam mit einer TLD vergeben. Domaininhaber können verschiedene Third-Level-Domains ergänzen, um Unteradressen der Domäne festzulegen.

Cybersquatting Aufbau einer Domain

Cybersquatting vs. Domaingrabbing

Domaingrabbing beschreibt den Erwerb und die Registrierung von Internetdomains zum Weiterverkauf. Bei beliebten Domänen ist das ein lukratives Geschäft, da Domainnamen von großer Bedeutung sind. Dieses Geschäftsmodell lässt sich von dem rechtswidrigen Cybersquatting, welches böswillige Absichten hat, abgrenzen.

Cybersquatting erkennen

Um zu überprüfen, ob eine Domäne von Cybersquatting betroffen ist, sollten die Suchergebnisse der Domain betrachtet werden. Bei einer Website, die ein Verkaufsangebot für die Domäne unterbreitet, ist es schwer nachzuvollziehen, ob es sich dabei um Domaingrabbing und somit lediglich den Weiterverkauf oder eine rechtswidrige Absicht handelt. Anders ist es, wenn eine Website angezeigt wird, bei welcher klar deutlich ist, dass die Popularität eines anderen Markennamens oder einer Person missbraucht wird, um davon zu profitieren. Angenommen, der Markenname ist bekannt für qualitativ hochwertige Elektrogeräte, dann könnte sich jemand diese Popularität zunutze machen und unter der Domain Werbung für andere Elektroprodukte machen. Fatal ist es, sobald geschäftsschädigende Inhalte unter der Webadresse verbreitet werden und deutlich eine böswillige Absicht erkennbar ist. Letztere wären eindeutige Fälle von Cybersquatting.

Gefahren für den Besucher

Für Websitebesucher können die bösartigen Domains eine Gefahr darstellen. Phishing, was laut Oxford als “Beschaffung persönlicher Daten anderer Personen (wie Passwort, Kreditkartennummer o. Ä.) mit gefälschten E-Mails oder Websites” definiert ist, wird eingesetzt, um sensible Daten zu stehlen. Zudem kann schädigende Malware installiert werden und ebenfalls Daten erheben oder andere Probleme verursachen.

Varianten von Cybersquatting

Im Cybersquatting lassen sich verschiedene Fälle unterscheiden, von denen die Kriminellen Gebrauch machen. Varianten sind Typosquatting, sich optisch gleichende oder irreführende Domains, verschiedene TLDs und die Verwendung von Namen berühmter Personen.

Typosquatting

Domains bekannter Marken, die bewusst falsch geschrieben sind, werden von Cyberkriminellen verwendet, um jene Besucher auf die Seite zu locken, die sich womöglich beim Suchvorgang vertippt haben. Ziel des sogenannte Typosquatting kann es sein, mehr Traffic zu generieren. Zudem wird das Vertrauen, welches eigentlich der Marke gilt, gebraucht, um persönliche Daten über die Webseitenbesucher zu sammeln.

Cybersquatting Typosquatting

Gleich aussehende oder irreführende Domain

Eine weitere Form von Cypersquatting ist es, Domains zu verwenden, die dem Original optisch sehr ähneln. Hierfür reicht es aus, die Wörter anders zu ordnen, oder thematisch passende Begriffe hinzuzufügen. So wird der Besucher getäuscht und gelangt zum Webangebot. Ähnlich ist es mit einer irreführenden Third-Level-Domain. Die bekannte Domain wird getrennt: Ein Teil fungiert weiterhin als Second-Level-Domain, während der zweite als Third-Level-Domain davorgesetzt wird.

Verschiedene Top-Level-Domains

Es gibt rund 2.000 verschiedenen Top-Level-Domains, welche den letzten Teil einer Domain bilden. Allerdings können es sich nicht alle Unternehmen leisten, ihre Domain in Verbindung mit allen TLDs zu kaufen. Cybersquattern gelingt es dadurch, die bekannten Domains zu verwenden: Sie kaufen sie in Verbindung mit einer anderen Endung.

Namen berühmter Personen

Um auf eine Website aufmerksam zu machen, werden teils Namen von berühmten Personen als Domain verwendet. Falls diese schon ein eigenes Webangebot mit ihrem Namen in der Domäne haben, verwenden die Cybersquatter Abwandlungen dieser. Irreführende Shopsysteme oder Ähnliches täuschen die Besucher des Angebots und unter Umständen können persönliche Daten erhoben werden.

Domainnamensrecht

Betroffene von Cybersquatting müssen den Anspruch auf den geschützten Namen vor Gericht geltend machen. Je nach Land und Art der Domain kann sich das Prozedere unterscheiden.

Deutschland

In Deutschland sind das Namensrecht und das Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen gesetzlich verankert. Berechtigte können davon Gebrauch machen, um eine Beseitigung der Beeinträchtigung zu verlangen. Firmennamen oder Allgemeinbegriffe erschweren die Lage, da durchaus mehrere Personen die Rechte an einem Namen haben können.

Das Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) erklärt das Namensrecht (§ 12) wie folgt:

Wird das Recht zum Gebrauch eines Namens dem Berechtigten von einem anderen bestritten oder wird das Interesse des Berechtigten dadurch verletzt, dass ein anderer unbefugt den gleichen Namen gebraucht, so kann der Berechtigte von dem anderen Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann er auf Unterlassung klagen.

Für eine Domäne mit der Länderkennung “.de” sollten die Inhaber ein DISPUTE-Eintrag bei der DENIC (Deutsches Network Information Center) einreichen. Zuvor muss ein Nachweis erbracht werden, welcher das berechtigte Interesse an dem Domänennamen deutlich macht. Das kann beispielsweise ein entsprechender Beleg für das Namensrecht in Form eines Ausweises sein. Der Eintrag verhindert die Weitergabe einer Domain an Dritte. Zudem wird bei einer Löschung demjenigen das Recht an dieser zugesprochen, wer als Erstes einen Eintrag beantragt hat.

USA

Das Anti Cybersquatting Consumer Protection Act (ACPA) Gesetz, wurde für Domainstreitigkeiten geschaffen. In den USA muss der Kläger Inhaber der Marke sein und beweisen können, dass der Angeklagte böswillige Absichten hat. Böswillig heißt, dass Profit aus der Webadresse, welche den Markennamen enthält, geschlagen wird, beispielsweise um mehr Traffic zu erzeugen. Zudem ist es rechtswidrig, bei der Registrierung falsche Angaben gemacht zu haben. Es gilt, dass der Domainname und der Markenname sich gleichen oder sehr ähneln müssen, damit das Recht in Kraft treten kann.

Internationale Domains

Die WIPO (World Intellectual Property Organization) hat 1999 die Uniform Domain-Name Dispute-Resolution Policy (UDRP) eingeführt, um Streitigkeiten in Bezug auf eine Domain zu schlichten. Folgen des Verfahrens können sein, dass die Domäne gelöscht oder eine Übertragung an den Rechteinhaber veranlasst wird. Bis Ende 2020 wurden 50.000 Verfahren durchgeführt, welche rund 91.000 Domänen betrafen.

Schutz vor Cybersquatting

Um sich vor Cybersquatting zu schützen, können Marken oder Personen des öffentlichen Lebens verschiedenen Präventivmaßnahmen einleiten. Der Markenname sollte so früh wie möglich angemeldet werden. Außerdem ist es hilfreich, viele Varianten der eignen Domain zu registrieren. Dabei ist die Verwendung von bekannten und passenden TLDs sowie Variationen in Schreibweise und Aufbau vorteilhaft. Beispielsweise könnten zusammengesetzte Begriffe mit und ohne Bindestrich registriert oder Schlüsselwörter verwendet werden, die mit dem Markennamen in Verbindung stehen. Das würde zwar die finanziellen Ausgaben erhöhen, jedoch wäre dies günstiger, als Cybersquattern eine Domain abzukaufen oder mit dem Anliegen vor Gericht zu gehen. Wenn eine der vielen Domains nicht mehr verwendet wird, sollte sie nicht freigegeben, sondern stattdessen mit einer 301-Weiterleitung versehen werden. Dritte können die ungebrauchte Domain somit nicht missbrauchen.

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Häufige Fragen

Was ist Cybersquatting?

Cybersquatting beschreibt die böswillige Registrierung von Domainnamen, welche Marken- oder Personennamen gleichen. Die Intention kann beispielsweise darin bestehen, die Domain gewinnbringend an die Rechteinhaber zu verkaufen oder jemandem zu schaden.

Welche Varianten von Cybersquatting gibt es?

Es wird zwischen Varianten wie Typosquatting, sich optisch gleichende Domänen oder irreführende Third-Level-Domains, verschiedenen Top-Level-Domains und dem Verwenden von Namen berühmter Personen unterschieden.

Welche Maßnahmen helfen gegen Cybersquatting?

Präventive Maßnahmen können sein, verschiedenen Variationen der Domäne mit unterschiedlichen TLDs zu registrieren oder einen DENIC-Eintrag einzureichen. Wenn die Domain bereits besetzt wurde, kann gerichtlich vorgegangen werden.

Quellen

 

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